Leinenpflicht Berlin: Brut- und Setzzeit, Wald und Auslaufgebiete
Kurz gesagt: In Berlin gilt seit 2019 eine allgemeine Leinenpflicht, das ganze Jahr und im ganzen Stadtgebiet. Als Gast darfst du deinen Hund nur in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten und Freilaufflächen frei laufen lassen, im Wald nur in den gekennzeichneten Auslaufgebieten. Eine eigene Brut- und Setzzeit braucht Berlin deshalb nicht, und als Gast brauchst du für deinen Hund außerdem eine Haftpflichtversicherung.
Das gilt auf einen Blick
| Ort | Regel | Zeitraum | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Straßen, Plätze, Wohngebiete | Leine, außer mit Berliner Sachkundebescheinigung | ganzjährig | § 28 Abs. 1, § 29 Abs. 1 HundeG |
| Treppenhaus, Geschäfte, Bus und Bahn, Bahnhöfe, Fußgängerzonen, Menschenmengen | Leine, höchstens 1 Meter, für alle Hunde | ganzjährig | § 29 Abs. 4 HundeG |
| Parks und Grünanlagen | Leine, höchstens 2 Meter, außer in ausgewiesenen Freilaufbereichen | ganzjährig | § 28 Abs. 3 und 4 HundeG |
| Wald | Leine, höchstens 2 Meter, außer in gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten | ganzjährig | § 28 HundeG, § 23 Abs. 1 Nr. 2 LWaldG |
| Naturschutzgebiete, eingezäunte Waldflächen | kein Freilaufen, auch nicht im Auslaufgebiet | ganzjährig | Berliner Forsten |
| Spielplätze, Badestellen, Liegewiesen | Hunde verboten, außer an Hundebadestellen | ganzjährig | § 15 Abs. 1 HundeG |
| Sport- und Campingplätze, Kleingärten | Leine, höchstens 2 Meter | ganzjährig | § 28 Abs. 4 HundeG |
Brut- und Setzzeit in Berlin
Berlin hat keine eigene Regel zur Brut- und Setzzeit. Weder das Hundegesetz noch das Landeswaldgesetz nennen einen solchen Zeitraum. Nötig ist sie auch kaum, denn die Leine ist hier ohnehin das ganze Jahr Pflicht. Auch in den Hundeauslaufgebieten darf dein Hund Rehe und Wildschweine nicht stören, sagen die Berliner Forsten, und das Hetzen von Wild kann empfindlich bestraft werden. Im Frühjahr, wenn Jungtiere geboren werden, lohnt es sich, den Hund auch im Auslaufgebiet enger bei dir zu halten. Hintergründe stehen im Ratgeber Brut- und Setzzeit.
Leinenpflicht im Berliner Wald
Im Berliner Wald ist das Freilaufen verboten, wo die Fläche nicht an den Zugängen ausdrücklich als Hundeauslaufgebiet ausgeschildert ist (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 LWaldG). Die Leine darf dort höchstens zwei Meter lang sein (§ 28 Abs. 4 HundeG). Daran ändert auch ein Hundeführerschein nichts, denn die Befreiung gilt ausdrücklich nicht auf Waldflächen außerhalb der Auslaufgebiete (§ 29 Abs. 2 HundeG). Gekennzeichnete Naturschutzgebiete und eingezäunte Bereiche sind nie Teil eines Auslaufgebiets.
Innerorts: Hundegesetz und gefährliche Hunde
Das Berliner Hundegesetz gilt für jeden Hund, der in Berlin gehalten oder geführt wird (§ 2 Abs. 1 HundeG), also auch für deinen, wenn du nur zu Besuch bist. Grundregel: Außerhalb des eigenen Grundstücks oder der Wohnung gehört der Hund an eine reißfeste Leine (§ 28 HundeG). In Treppenhäusern, Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, in Fußgängerzonen und bei Menschenansammlungen darf sie höchstens einen Meter lang sein, für alle Hunde (§ 29 Abs. 4 HundeG). Dazu kommen ein Halsband oder Geschirr mit Namen und Anschrift (§ 12 Abs. 2 HundeG) und höchstens vier Hunde pro Person (§ 26 Abs. 3 HundeG).
Ausnahmen gibt es zwei. Hunde, die ihr Halter schon vor dem 22.07.2016 hatte, fallen nicht unter die allgemeine Leinenpflicht, wenn der Halter oder sein Lebenspartner aus demselben Haushalt sie führt; in Parks, im Wald und an den Orten mit Ein-Meter-Leine gilt die Leine trotzdem (§ 28 Abs. 2 HundeG). Und wer eine Berliner Sachkundebescheinigung hat, den sogenannten Hundeführerschein, darf den Hund außerhalb von Parks, Wald, Sport- und Campingplätzen und Kleingärten ohne Leine führen, nicht aber eine läufige Hündin (§ 29 Abs. 1 und 2 HundeG).
Für gefährliche Hunde gilt eine besondere Leinenpflicht an höchstens zwei Metern, an engen Orten an einem Meter (§ 23 HundeG). Aufgrund der Rasse zählen dazu Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und ihre Kreuzungen (§ 1 Gefährliche-Hunde-Verordnung), diese Hunde müssen außerdem ab dem siebten Lebensmonat einen Maulkorb tragen (§ 20 HundeG).
Bezirke und Behörden
Berlin regelt die Leinenpflicht landesweit im Gesetz. Die Bezirke und die Berliner Forsten legen aber fest, wo Hunde frei laufen dürfen: Sie weisen Hundeauslaufgebiete und Freilaufflächen aus (§ 28 Abs. 3 HundeG). Die Behörde kann außerdem in Erholungsgebieten einzelne Bereiche ganz für Hunde sperren, das steht dann auf Schildern an den Zugängen (§ 15 Abs. 2 HundeG). Achte deshalb vor Ort auf die Beschilderung.
Bußgeld
Wer seinen Hund ohne vorgeschriebene Leine führt, handelt ordnungswidrig. Das Hundegesetz sieht dafür bis zu 10.000 Euro vor, bei Fahrlässigkeit bis zu 5.000 Euro (§ 33 Abs. 1 Nr. 20 und Abs. 2 HundeG, § 17 Abs. 2 OWiG). Für das Freilaufen im Wald außerhalb der Auslaufgebiete gilt dieselbe Obergrenze nach dem Landeswaldgesetz (§ 23 Abs. 3 LWaldG). Das sind Höchstbeträge, im Einzelfall wird deutlich weniger fällig.
Wo dein Hund frei laufen darf
Frei laufen darf dein Hund in den gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten und Freilaufflächen, wenn er in deiner Nähe bleibt, jederzeit abrufbar ist und niemanden belästigt (§ 28 Abs. 3 HundeG). Allein im Wald gibt es laut Berliner Forsten zwölf Auslaufgebiete mit zusammen rund 1.220 Hektar, zum Beispiel im Grunewald, in Frohnau, in der Jungfernheide oder in Düppel. Karten der einzelnen Gebiete stellen die Berliner Forsten bereit. Baden darf dein Hund nur an gekennzeichneten Hundebadestellen (§ 15 Abs. 1 HundeG).
Im Urlaub in Berlin
Als Gast giltst du nicht als Ausnahme: Für deinen Hund gilt die allgemeine Leinenpflicht, es sei denn, ein Berliner Ordnungsamt hat dir eine Sachkundebescheinigung ausgestellt. Hast du einen amtlich anerkannten Sachkundenachweis aus einem anderen Bundesland, kann Berlin ihn ohne neue Prüfung umschreiben. Wichtig vor der Anreise: Hunde von außerhalb dürfen in Berlin nur mit einer Haftpflichtversicherung über mindestens eine Million Euro je Schadensfall geführt werden, die Selbstbeteiligung darf höchstens 500 Euro im Jahr betragen (§ 14 HundeG). Fehlt die Versicherung, ist das eine Ordnungswidrigkeit (§ 33 Abs. 1 Nr. 5 HundeG). In der S-Bahn, im Bus und am Bahnsteig gehört der Hund an die kurze Leine. Für längere Ausflüge ins Umland lohnt sich unser Überblick zum Spreewald, dort gelten die Regeln Brandenburgs.
Häufige Fragen
Gilt in Berlin überall Leinenpflicht?
Ja, im ganzen Stadtgebiet und das ganze Jahr. Ausgenommen sind die ausgewiesenen Hundeauslaufgebiete und Freilaufflächen. Mit Berliner Hundeführerschein oder bei einem Hund, den du schon vor dem 22.07.2016 hattest, gibt es weitere Ausnahmen, aber nie in Parks und im Wald.
Gibt es in Berlin eine Brut- und Setzzeit?
Eine eigene Regel mit festen Daten gibt es nicht. Sie ist auch nicht nötig, weil die Leine ohnehin das ganze Jahr Pflicht ist. In Auslaufgebieten darf dein Hund trotzdem kein Wild stören.
Darf mein Hund im Grunewald frei laufen?
Im Grunewald liegt eines der Berliner Hundeauslaufgebiete, dort darf er frei laufen, wenn er abrufbar ist. Außerhalb der gekennzeichneten Fläche gilt Leinenpflicht. Naturschutzgebiete und eingezäunte Bereiche gehören nie dazu.
Wo darf mein Hund in Berlin ohne Leine laufen?
In den gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten und Freilaufflächen, wenn er in deiner Nähe bleibt und jederzeit abrufbar ist. Im Wald gibt es laut Berliner Forsten zwölf Auslaufgebiete mit zusammen rund 1.220 Hektar.
Gilt der Hundeführerschein aus meinem Bundesland in Berlin?
Nicht automatisch. Du kannst beim Ordnungsamt beantragen, dass eine amtlich anerkannte Bescheinigung aus einem anderen Land in eine Berliner umgeschrieben wird, ohne neue Prüfung. Ohne Berliner Bescheinigung gilt für deinen Hund die allgemeine Leinenpflicht.
Wie lang darf die Leine in Berlin sein?
Das Gesetz verlangt eine reißfeste Leine, mit der du den Hund sicher halten kannst. In Parks, im Wald, auf Sport- und Campingplätzen und in Kleingärten höchstens zwei Meter. In Treppenhäusern, Geschäften, Bus und Bahn und in Fußgängerzonen höchstens ein Meter.
Brauche ich als Gast eine Haftpflichtversicherung für meinen Hund?
Ja. Hunde von außerhalb dürfen in Berlin nur mit einer Haftpflichtversicherung über mindestens eine Million Euro je Schadensfall geführt werden, die Selbstbeteiligung darf höchstens 500 Euro im Jahr betragen (§ 14 HundeG).
Wie hoch ist das Bußgeld für einen Hund ohne Leine in Berlin?
Das Hundegesetz erlaubt bis zu 10.000 Euro. Das ist die gesetzliche Obergrenze, der tatsächliche Betrag hängt vom Einzelfall ab.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Einen Vergleich mit den anderen Ländern findest du unter Leinenpflicht für Hunde.
Stand und Quelle: 29.09.2026, Berliner Hundegesetz und Landeswaldgesetz auf gesetze.berlin.de, Angaben der Berliner Forsten und der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz.
Daniel ist Gründer von Urlaub mit Tieren und betreibt selbst zwei tierfreundliche Ferienunterkünfte bei Würzburg, das Ferienhaus „zum Goldschmied" und die Ferienwohnung „Heimatgefühl". Er schreibt hier aus echter Gastgeber-Erfahrung: von der Napfstation bis zum eingezäunten Garten.
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