Urlaub mit Tieren

Leinenpflicht Bayern: Brut- und Setzzeit, Wald und Gemeinde

Foto von Daniel Werner Daniel Werner · 30.09.2026 · 8 Min. Lesezeit
Hund an der Leine auf einem Weg entlang einer Almwiese in Bayern, dahinter Zaun und Berge
Leinenpflicht in Bayern gilt nicht landesweit, aber an Weiden und in Schutzgebieten gehört der Hund an die kurze Leine. Symbolbild, mit KI erzeugt.

Kurz gesagt: In Bayern gibt es keine Leinenpflicht, die im ganzen Land für alle Hunde gilt, und auch keine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit. Die Leine schreiben stattdessen andere vor: deine Gemeinde für große Hunde und Kampfhunde, die Verordnungen der Nationalparks Bayerischer Wald und Berchtesgaden, Schutzgebietsverordnungen und die Parkordnungen der Schlösserverwaltung. Wo nichts davon gilt, darf dein Hund frei laufen, solange er zuverlässig hört und kein Wild jagt.

Das gilt auf einen Blick

Ort Regel Zeitraum Rechtsgrundlage
Innerorts, Straßen, Plätze, öffentliche Anlagen Leine nur, wenn die Gemeinde es für große Hunde und Kampfhunde per Verordnung festlegt wie in der Gemeindeverordnung Art. 18 Abs. 1 LStVG
Staatliche Schlossgärten (z. B. Hofgarten Würzburg) Leine laut Anlagenverordnung bzw. Parkordnung ganzjährig Art. 20 LStVG
Wald keine landesweite Leinenpflicht, Hund darf nicht unbeaufsichtigt frei laufen und kein Wild hetzen ganzjährig Art. 13 BayWaldG, Art. 27 BayNatSchG, Art. 42 und 56 BayJG
Felder und Wiesen du selbst nur auf Wegen, solange etwas wächst Saat bis Ernte Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG
Naturschutzgebiete, Wildschutzgebiete Regeln der jeweiligen Verordnung, oft Leine oder Wegegebot laut Verordnung Art. 31 BayNatSchG, Art. 21 BayJG
Nationalparks Bayerischer Wald und Berchtesgaden Hunde dürfen nicht frei laufen ganzjährig § 9 Abs. 4 der Nationalparkverordnungen
Seen, Badeplätze regelt das Land nicht einheitlich, entscheidend ist die Gemeinde laut Ortsrecht Gemeinderecht

Brut- und Setzzeit in Bayern: keine Leinenpflicht im Gesetz

Oft liest man, in Bayern müssten Hunde in der Brut- und Setzzeit landesweit an die Leine. Das stimmt nicht. Wir haben das Landesstraf- und Verordnungsgesetz, das Bayerische Naturschutzgesetz und das Bayerische Waldgesetz im Volltext durchsucht: keines davon kennt eine Brut- und Setzzeit mit Leinenpflicht. Die Staatsregierung empfiehlt, Hunde im Wald und nahe Weiden anzuleinen, nennt aber weder eine Pflicht noch feste Daten.

Örtlich kann es trotzdem Vorgaben geben. Die untere Jagdbehörde darf Wildschutzgebiete festlegen und dort das Betreten während der Aufzuchtzeiten beschränken (Art. 21 Abs. 2 BayJG). Sie darf außerdem Teile der freien Natur zum Schutz von Brut- und Aufzuchtplätzen vorübergehend sperren (Art. 21 Abs. 4 BayJG). Solche Regeln stehen dann auf Schildern vor Ort. Unabhängig davon gilt: Im Frühjahr liegen Rehkitze und Junghasen im hohen Gras, und ein freilaufender Hund kann sie in kurzer Zeit finden. Die Leine von März bis Juli ist deshalb eine gute Idee, auch ohne Pflicht. Mehr dazu im Ratgeber Brut- und Setzzeit.

Wald, Wiesen und Feldwege das ganze Jahr

Jeder darf in Bayern Wald, Wiesen und Wege betreten (Art. 27 Abs. 1 BayNatSchG, Art. 13 BayWaldG). Eine Leinenpflicht steht dort nicht. Zwei Grenzen gibt es aber. Erstens darfst du Felder und Wiesen während der Nutzzeit, also von der Saat bis zur Ernte und bei Grünland während des Aufwuchses, nur auf vorhandenen Wegen betreten (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Zweitens darf dein Hund im Jagdrevier nicht unbeaufsichtigt frei laufen, das ist eine Ordnungswidrigkeit (Art. 56 Abs. 2 Nr. 9 BayJG), und er darf kein Wild jagen. Ein Hund, der im Jagdrevier erkennbar Wild nachstellt und es gefährden kann, gilt als wildernd, und Jagdschutzberechtigte dürfen ihn töten (Art. 42 Abs. 1 Nr. 2 BayJG). Das ist die Rechtslage, auch wenn es selten vorkommt. Wenn dein Hund anspringt, sobald ein Reh auftaucht, gehört er im Wald an die Leine. Tipps für Touren findest du unter Wandern mit Hund.

Innerorts: Leinenpflicht für große Hunde und Kampfhunde

Bayern hat kein Hundegesetz wie andere Länder. Die Regel steht in Art. 18 LStVG: Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken. Sie müssen dabei die örtlichen Verhältnisse und das Bewegungsbedürfnis der Hunde berücksichtigen. Was als „groß" gilt, legt das Gesetz nicht fest, das steht in der Verordnung deiner Gemeinde. Für einen einzelnen Hund kann die Gemeinde außerdem eine Anordnung treffen, zum Beispiel nach einem Beißvorfall (Art. 18 Abs. 2 LStVG).

Für Kampfhunde gilt zusätzlich eine Erlaubnispflicht (Art. 37 Abs. 1 LStVG). Bei Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu wird die Kampfhundeeigenschaft immer vermutet. Bei 14 weiteren Rassen, darunter Bullterrier, Cane Corso und Rottweiler, gilt die Vermutung, bis der Behörde für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass er nicht gesteigert aggressiv ist (§ 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit).

Gemeinden und Landkreise

Die meisten Leinenregeln in Bayern kommen von der Gemeinde. Typisch sind Verordnungen für Innenstadt, Fußgängerzone, Friedhof, Kurpark oder Uferpromenade, manchmal nur zu bestimmten Zeiten. Dazu kommen Grünanlagensatzungen und Badeordnungen. Die Regierungen erlassen die Verordnungen für Naturschutzgebiete, Landratsämter und kreisfreie Städte die für Landschaftsschutzgebiete (Art. 51 BayNatSchG), Jagdbehörden die für Wildschutzgebiete. Ein Blick auf die Internetseite der Gemeinde oder auf die Schilder vor Ort lohnt sich deshalb immer.

Bußgeld

Für einen Verstoß gegen eine Gemeindeverordnung nennt Art. 18 Abs. 3 LStVG keinen eigenen Betrag. Damit gilt der allgemeine Rahmen von 5 bis 1.000 Euro, bei Fahrlässigkeit höchstens 500 Euro (§ 17 OWiG). Wer einen Kampfhund ohne Erlaubnis hält, riskiert bis zu 10.000 Euro (Art. 37 Abs. 4 LStVG). Wer in einem der beiden Nationalparks den Hund frei laufen lässt, verstößt gegen die Nationalparkverordnung, dafür sieht das Gesetz bis zu 50.000 Euro vor, bei Fahrlässigkeit bis zu 25.000 Euro (Art. 57 Abs. 1 Nr. 2 BayNatSchG, § 17 Abs. 2 OWiG). Wer seinen Hund im Jagdrevier unbeaufsichtigt laufen lässt, riskiert bis zu 1.000 Euro (Art. 56 Abs. 2 Nr. 9 BayJG). Das sind Obergrenzen, im Einzelfall wird deutlich weniger fällig.

Wo dein Hund frei laufen darf

Wo keine Verordnung, kein Schild und keine Anordnung etwas anderes sagt, darf dein Hund in Bayern ohne Leine laufen, solange du ihn beaufsichtigst. Das gilt für Wald und Feldwege ebenso wie für viele Ortsränder. Eigene Hundewiesen und Freilaufflächen richten viele Städte ein, eine landesweite Regel dafür gibt es nicht. Voraussetzung ist immer, dass dein Hund abrufbar ist und niemanden gefährdet.

Im Urlaub in Bayern

Im Bayerischen Wald gilt im Nationalpark: Hunde dürfen nicht frei laufen (§ 9 Abs. 4 Nr. 8 der Nationalparkverordnung), in begehbaren Tiergehegen und im Wildniscamp Falkenstein sind sie gar nicht erlaubt. Dasselbe Verbot des Freilaufens gilt im Nationalpark Berchtesgaden, dort nur mit Ausnahmen für Almhunde und Jagdhunde. Im Allgäu und am Chiemsee kommen oft Weiden mit Kühen dazu: Hier ist die Leine schon aus Sicherheitsgründen sinnvoll. In Würzburg musst du deinen Hund im Hofgarten der Residenz an der kurzen Leine führen, das regelt die Schlösserverwaltung. In Franken und am bayerischen Bodensee entscheidet die jeweilige Gemeinde, vor allem an Badestellen und Promenaden. Einen Überblick gibt die Seite Urlaub mit Hund in Bayern.

Häufige Fragen

Gibt es in Bayern eine Leinenpflicht für Hunde?

Nicht landesweit. Die Leine schreiben Gemeinden für große Hunde und Kampfhunde vor, dazu die Nationalparks, einzelne Schutzgebiete und die staatlichen Schlossgärten. Wo keine dieser Regeln gilt, darf dein Hund frei laufen, wenn er zuverlässig hört.

Muss mein Hund in Bayern in der Brut- und Setzzeit an die Leine?

Eine gesetzliche Pflicht für ganz Bayern gibt es nicht. Die Jagdbehörde kann aber einzelne Gebiete in dieser Zeit sperren oder beschränken, das steht dann vor Ort auf Schildern. Anleinen von März bis Juli ist trotzdem empfehlenswert, weil Jungtiere im Gras liegen.

Gilt im Wald in Bayern eine Leinenpflicht?

Im Wald allgemein nicht. Im Nationalpark Bayerischer Wald dagegen schon: Dort dürfen Hunde nicht frei laufen. Überall gilt, dass dein Hund kein Wild jagen darf.

Gilt im Nationalpark Berchtesgaden Leinenpflicht?

Ja. Wie im Nationalpark Bayerischer Wald dürfen Hunde dort nicht frei laufen. Ausnahmen gibt es nur für Almhunde und Jagdhunde.

Was ist in Bayern ein großer Hund?

Das Gesetz legt es nicht fest. Die Grenze steht in der Verordnung deiner Gemeinde, oft als Schulterhöhe. Frag im Zweifel beim Ordnungsamt nach oder lies die Verordnung auf der Seite der Gemeinde.

Welche Hunde gelten in Bayern als Kampfhunde?

Bei Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu wird die Kampfhundeeigenschaft immer vermutet. Bei 14 weiteren Rassen, darunter Bullterrier, Cane Corso und Rottweiler, gilt die Vermutung, bis für den einzelnen Hund das Gegenteil nachgewiesen ist. Wer einen Kampfhund hält, braucht eine Erlaubnis (Art. 37 Abs. 1 LStVG).

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn mein Hund ohne Leine läuft?

Bei einem Verstoß gegen eine Gemeindeverordnung höchstens 1.000 Euro, bei Fahrlässigkeit höchstens 500 Euro, in den Nationalparks bis zu 50.000 Euro. Das sind gesetzliche Obergrenzen. Der tatsächliche Betrag hängt vom Einzelfall ab.

Darf ein Jäger in Bayern meinen Hund erschießen?

Nur wenn der Hund wildert, also im Jagdrevier erkennbar Wild nachstellt und es gefährden kann (Art. 42 Abs. 1 Nr. 2 BayJG). Kenntliche Blinden-, Dienst-, Jagd- und Hirtenhunde im Einsatz sind ausgenommen. Mit Leine oder zuverlässigem Rückruf kommt es gar nicht so weit.

Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Einen Vergleich mit den anderen Ländern findest du unter Leinenpflicht für Hunde.

Stand und Quelle: 29.09.2026, Landesstraf- und Verordnungsgesetz, Bayerisches Naturschutzgesetz, Bayerisches Waldgesetz, Bayerisches Jagdgesetz und die Nationalparkverordnungen auf gesetze-bayern.de.

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Über den Autor
Daniel Werner

Daniel ist Gründer von Urlaub mit Tieren und betreibt selbst zwei tierfreundliche Ferienunterkünfte bei Würzburg, das Ferienhaus „zum Goldschmied" und die Ferienwohnung „Heimatgefühl". Er schreibt hier aus echter Gastgeber-Erfahrung: von der Napfstation bis zum eingezäunten Garten.

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