Leinenpflicht NRW: Brut- und Setzzeit, Wald, Feldwege und Innenstadt
Kurz gesagt: Eine Leinenpflicht überall gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht. An die Leine muss dein Hund in Fußgängerzonen und belebten Innenstadtbereichen, in eingezäunten öffentlichen Parks und auf Veranstaltungen, im Wald abseits der Wege und im Nationalpark Eifel. Große Hunde ab 40 Zentimeter oder 20 Kilogramm gehören innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an die Leine, außer auf ausgewiesenen Hundeauslaufflächen. Zur Brut- und Setzzeit gilt eine gesetzliche Leinenpflicht nur in Europäischen Vogelschutzgebieten, und zwar vom 1. März bis 31. Juli.
Das gilt auf einen Blick
| Ort | Regel | Zeitraum | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Fußgängerzone, Einkaufsstraße, belebte Plätze | alle Hunde an die Leine | ganzjährig | § 2 Abs. 2 Nr. 1 LHundG NRW |
| Eingezäunte öffentliche Parks, Gärten, Grünanlagen, Spielplätze | alle Hunde an die Leine, außer auf ausgewiesenen Hundeauslaufflächen | ganzjährig | § 2 Abs. 2 Nr. 2 LHundG NRW |
| Veranstaltungen, Volksfeste, öffentliche Gebäude, Schulen, Kitas | alle Hunde an die Leine | ganzjährig | § 2 Abs. 2 Nr. 3 und 4 LHundG NRW |
| Straßen und Wege im bebauten Ort | große Hunde (ab 40 cm oder 20 kg) an die Leine | ganzjährig | § 11 Abs. 6 LHundG NRW |
| Wald | abseits der Wege an die Leine, auf den Wegen keine landesweite Pflicht | ganzjährig | § 2 Abs. 3 LFoG |
| Freie Landschaft, Felder, Wiesen | keine landesweite Leinenpflicht, entscheidend ist die Gemeinde | ganzjährig | § 57 LNatSchG NRW, § 15 Abs. 2 LHundG NRW |
| Europäische Vogelschutzgebiete | Hunde nicht unangeleint lassen | 1. März bis 31. Juli | § 52 Abs. 2 LNatSchG NRW |
| Nationalpark Eifel | Hunde nur angeleint | ganzjährig | § 14 Abs. 2 Nr. 10 NP-VO Eifel |
| Naturschutzgebiete | regelt die jeweilige Schutzgebietsverordnung | je nach Gebiet | Verordnung oder Landschaftsplan vor Ort |
Brut- und Setzzeit in NRW: Leine nur im Vogelschutzgebiet Pflicht
Eine landesweite Leinenpflicht zur Brut- und Setzzeit gibt es in NRW nicht. Das Landwirtschaftsministerium nennt als Brut- und Setzzeit den 1. März bis 31. Juli und bittet ausdrücklich darum, Hunde in dieser Zeit im Wald und entlang von Feldern an der Leine und auf befestigten Wegen zu führen. Das ist eine Bitte, keine Pflicht.
Eine echte Pflicht steht im Landesnaturschutzgesetz, gilt aber nur in Europäischen Vogelschutzgebieten: Dort ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint laufen zu lassen (§ 52 Abs. 2 LNatSchG NRW). Ausgenommen sind nur Gebrauchshunde im Einsatz. Wo die Grenzen dieser Gebiete verlaufen, kannst du bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises einsehen. Mehr zum Hintergrund findest du in unserem Ratgeber zur Brut- und Setzzeit.
Leinenpflicht im Wald und auf Feldwegen in NRW
Im Wald gilt eine klare Linie: Auf den Wegen darf dein Hund frei laufen, abseits der Wege nur an der Leine (§ 2 Abs. 3 LFoG). Ausgenommen sind nur Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde. Dazu kommt die allgemeine Regel, dass du die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören darfst. Ein Hund, der Wild hinterherjagt, ist deshalb auch auf dem Weg ein Problem.
In der freien Landschaft, also auf Feldwegen, Wiesenrändern und Brachflächen, darfst du dich zur Erholung bewegen (§ 57 LNatSchG NRW). Eine landesweite Leinenpflicht gibt es dort nicht. Hier regelt das Land nicht einheitlich, entscheidend ist die Gemeinde. Für Wanderungen lohnt ein Blick in unseren Ratgeber Wandern mit Hund.
Leinenpflicht für Hunde innerorts: große und gefährliche Hunde
Das Landeshundegesetz NRW schreibt für alle Hunde die Leine vor, wo viele Menschen zusammenkommen: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte Straßen und Plätze, eingezäunte öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen samt Spielplätzen, Veranstaltungen und Volksfeste, öffentliche Gebäude, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2).
Große Hunde sind Hunde ab 40 Zentimeter Widerristhöhe oder 20 Kilogramm Gewicht (§ 11 Abs. 1). Sie müssen innerhalb bebauter Ortsteile auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an die Leine (§ 11 Abs. 6). Ausnahme sind ausgewiesene Hundeauslaufbereiche.
Als gefährlich nennt das Gesetz Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier samt Kreuzungen (§ 3 Abs. 2). Sie müssen außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 2). Für zehn weitere Rassen, darunter Rottweiler, Mastiff und Dogo Argentino, gelten diese Pflichten entsprechend (§ 10 Abs. 1).
Gemeinden und Kreise
Städte und Gemeinden dürfen mit eigenen ordnungsbehördlichen Verordnungen mehr regeln, solange sie dem Landeshundegesetz nicht widersprechen (§ 15 Abs. 2 LHundG NRW). Typisch sind Leinenpflichten in bestimmten Grünanlagen, an Friedhöfen oder auf Promenaden, dazu Verbote auf Liegewiesen. Außerdem können Gemeinden per Satzung das Betreten von Grünflächen und unbebauten Grundstücken im Ort regeln (§ 61 LNatSchG NRW). Schau deshalb vor dem Urlaub in die Satzungen deines Urlaubsorts und achte vor Ort auf Schilder.
Bußgeld ohne Leine
Das Gesetz nennt nur Obergrenzen. Wer gegen das Landeshundegesetz verstößt, zum Beispiel einen großen Hund innerorts unangeleint führt, riskiert eine Geldbuße bis zu 100.000 Euro (§ 20 Abs. 3 LHundG NRW). Ein unangeleinter Hund abseits der Waldwege kann bis zu 25.000 Euro kosten (§ 70 Abs. 3 LFoG). Wer im Vogelschutzgebiet zur Brutzeit den Hund frei laufen lässt, riskiert bis zu 50.000 Euro (§ 78 Abs. 1 LNatSchG NRW).
Wo der Hund frei laufen darf
Das Landeshundegesetz kennt ausdrücklich „besonders ausgewiesene Hundeauslaufbereiche". Dort entfällt die Leinenpflicht in Parks, für große Hunde und sogar für gefährliche Hunde (§ 2 Abs. 2 Nr. 2, § 5 Abs. 2 Satz 2, § 11 Abs. 6). Welche Flächen das sind, legt die Stadt fest. Außerdem darf dein Hund auf Waldwegen und in der freien Landschaft ohne Leine laufen, solange keine örtliche Regel, kein Schutzgebiet und keine Brutzeit im Vogelschutzgebiet dagegen spricht und du ihn sicher abrufen kannst.
Im Urlaub in NRW
In der Eifel liegt der Nationalpark Eifel. Dort gilt das ganze Jahr: Hunde nur an der Leine (§ 14 Abs. 2 Nr. 10 NP-VO Eifel), und du darfst nur auf den gekennzeichneten Wegen und Plätzen gehen (§ 15 Abs. 2 NP-VO Eifel). Außerhalb des Nationalparks gelten die normalen Regeln für Wald und Ort. Im Sauerland gibt es keinen Nationalpark, dafür viel Wald: Abseits der Wege heißt es Leine. In beiden Regionen gibt es Vogelschutz- und Naturschutzgebiete mit eigenen Regeln, achte auf die Schilder an den Gebietsgrenzen. Einen Überblick über alle Bundesländer findest du im Ratgeber Leinenpflicht für Hunde.
Häufige Fragen
Wann ist Brut- und Setzzeit in NRW?
Das Landwirtschaftsministerium nennt den 1. März bis 31. Juli. Eine landesweite Leinenpflicht folgt daraus nicht. Pflicht ist die Leine in dieser Zeit nur in Europäischen Vogelschutzgebieten (§ 52 Abs. 2 LNatSchG NRW).
Gibt es in NRW eine allgemeine Leinenpflicht?
Nein. Das Landeshundegesetz schreibt die Leine nur für bestimmte Orte vor, etwa Fußgängerzonen, eingezäunte Parks und Veranstaltungen. Große Hunde müssen zusätzlich innerorts auf allen öffentlichen Straßen und Wegen angeleint sein. Weitere Pflichten kommen von der Gemeinde, aus dem Waldgesetz und aus Schutzgebietsregeln.
Muss mein Hund in NRW während der Brut- und Setzzeit an die Leine?
Landesweit nicht, das Ministerium bittet aber darum, vom 1. März bis 31. Juli im Wald und an Feldern anzuleinen. Gesetzlich Pflicht ist es in dieser Zeit in Europäischen Vogelschutzgebieten (§ 52 Abs. 2 LNatSchG NRW). Viele Gemeinden haben eigene Regeln, prüfe also deinen Urlaubsort.
Gilt im Wald in NRW Leinenpflicht?
Auf den Waldwegen nicht, abseits der Wege nur an der Leine (§ 2 Abs. 3 LFoG). Dein Hund darf das Wild aber nicht stören. Im Nationalpark Eifel gilt die Leine überall.
Muss mein Hund auf Feldwegen in NRW an die Leine?
Eine landesweite Leinenpflicht gibt es auf Feldwegen, Wiesenrändern und Brachflächen nicht (§ 57 LNatSchG NRW), entscheidend ist die Gemeinde. Das Ministerium bittet aber darum, Hunde vom 1. März bis 31. Juli entlang von Feldern anzuleinen, und im Europäischen Vogelschutzgebiet ist die Leine in dieser Zeit Pflicht.
Ab wann gilt mein Hund in NRW als großer Hund?
Ab 40 Zentimeter Widerristhöhe oder 20 Kilogramm Gewicht im ausgewachsenen Zustand (§ 11 Abs. 1 LHundG NRW). Dann muss er innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an die Leine. Auf ausgewiesenen Hundeauslaufflächen darf er frei laufen.
Wie hoch ist das Bußgeld, wenn mein Hund ohne Leine läuft?
Das Landeshundegesetz erlaubt Geldbußen bis zu 100.000 Euro, das Landesforstgesetz bis zu 25.000 Euro und das Landesnaturschutzgesetz im Vogelschutzgebiet oder im Nationalpark Eifel bis zu 50.000 Euro. Das sind gesetzliche Obergrenzen, keine festen Sätze. Wie viel im Einzelfall fällig wird, entscheidet die zuständige Behörde.
Gelten die Regeln auch für Urlauber mit Hund?
Ja. Die Leinenpflichten knüpfen an das Führen des Hundes in NRW an, nicht an deinen Wohnort. Wer mit einem Hund der Rassen aus § 3 oder § 10 anreist, sollte Erlaubnisse aus dem eigenen Bundesland dabeihaben, NRW soll sie anerkennen, wenn sie im Wesentlichen gleichwertig sind (§ 14 LHundG NRW).
Stand und Quelle: 29.09.2026, Landeshundegesetz NRW, Landesforstgesetz NRW, Landesnaturschutzgesetz NRW und Nationalparkverordnung Eifel auf recht.nrw.de. Das ist keine Rechtsberatung, maßgeblich sind die Gesetze und die Regeln deiner Gemeinde.
Daniel ist Gründer von Urlaub mit Tieren und betreibt selbst zwei tierfreundliche Ferienunterkünfte bei Würzburg, das Ferienhaus „zum Goldschmied" und die Ferienwohnung „Heimatgefühl". Er schreibt hier aus echter Gastgeber-Erfahrung: von der Napfstation bis zum eingezäunten Garten.
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