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Leinenpflicht Schleswig-Holstein: Brut- und Setzzeit, Wald, Deich und Strand

Foto von Daniel Werner Daniel Werner · 30.09.2026 · 8 Min. Lesezeit
Hund an kurzer Leine sitzt auf einem Deichweg in Schleswig-Holstein, im Hintergrund Schafe auf dem Deich
Auf Deichen gilt in Schleswig-Holstein die kurze Leine, im Nationalpark Wattenmeer ist Freilauf verboten. Die Schafe gehören zum Küstenschutz. Symbolbild, mit KI erzeugt.

Leinenpflicht Schleswig-Holstein: Brut- und Setzzeit, Wald, Deich und Strand

Ja, Schleswig-Holstein hat Leinenpflichten, die das ganze Jahr gelten, allerdings nur an bestimmten Orten. Im Wald darf dein Hund nur angeleint und nur auf den Wegen mit, auf Deichen nur an kurzer Leine, und im Nationalpark Wattenmeer ist frei laufen verboten. Im Ort gilt die Leine an belebten Orten, in Parks und auf Campingplätzen. Eine eigene Brut- und Setzzeit für Feld und Wiese kennt das Land nicht.

Das gilt auf einen Blick

Ort Regel Zeitraum Rechtsgrundlage
Fußgängerzone, Einkaufsstraße, Feste, Märkte Leine ganzjährig § 3 Abs. 2 HundeG
Öffentliche Parks und Grünanlagen (begrenzt) Leine, außer im Hundeauslaufgebiet ganzjährig § 3 Abs. 2 Nr. 3 HundeG
Spielplatz, Liegewiese, Badestelle Hunde verboten ganzjährig § 3 Abs. 3 HundeG
Wald nur angeleint und nur auf Waldwegen ganzjährig § 17 Abs. 2 Nr. 3 LWaldG
Feld, Wiese, freie Landschaft regelt das Land nicht einheitlich, entscheidend sind Gemeinde und Schutzgebiet je nach Ort Satzung oder Verordnung
Naturschutzgebiete laut Verordnung, in Gebieten von vor dem 16.06.1993 immer an der Leine ganzjährig Schutzgebietsverordnung, § 60 Nr. 7 LNatSchG
Nationalpark Wattenmeer Leine ganzjährig § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NPG
Deiche nur an kurzer Leine ganzjährig § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 LWG
Belebter Badestrand Hunde verboten, wenn die Gemeinde nichts anderes erlaubt 1. April bis 31. Oktober § 32 Abs. 2 LNatSchG

Brut- und Setzzeit in SH: keine Leinenfrist für Feld und Wiese

Anders als etwa Niedersachsen hat Schleswig-Holstein keine gesetzliche Brut- und Setzzeit mit Leinenpflicht in der freien Landschaft. Das Landesnaturschutzgesetz erlaubt in der freien Landschaft nur das Betreten von Wegen und Wegrändern und schreibt dort keine Leine vor (§ 30 LNatSchG). Das Umweltministerium bittet in seinem Faltblatt trotzdem ausdrücklich darum, Hunde gerade im Frühjahr und Sommer an der kurzen Leine zu führen, weil frei laufende Hunde Gelege und Jungtiere gefährden.

Im Frühjahr wird es trotzdem strenger, allerdings aus einem anderen Grund: Vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen Hunde nicht an Strandabschnitte mit regem Badebetrieb (§ 32 Abs. 2 LNatSchG). Die Gemeinde kann das anders regeln, etwa mit ausgewiesenen Hundestränden. Mehr zur Brut- und Setzzeit in anderen Ländern findest du im Ratgeber Brut- und Setzzeit.

Im Wald das ganze Jahr an die Leine

Im Wald ist die Regel klar und gilt jeden Tag im Jahr. § 17 Abs. 2 Nr. 3 LWaldG verbietet, Haustiere in den Wald mitzunehmen, mit einer Ausnahme: angeleinte Hunde auf Waldwegen. Querfeldein durchs Unterholz geht also auch mit Leine nicht. Anders darf es nur sein, wenn der Waldbesitzer zustimmt.

Ausgenommen sind Diensthunde, Rettungs- und Katastrophenschutzhunde, Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde und Jagdhunde, jeweils im Einsatz oder in der Ausbildung (§ 17 Abs. 3 LWaldG). Für Feld und Wiese regelt das Land keine allgemeine Leine, entscheidend sind Gemeinde und Schutzgebietsverordnungen.

Leinenpflicht in Schleswig-Holstein innerorts: das Hundegesetz

Das Hundegesetz (HundeG) schreibt die Leine an konkreten Orten vor, nicht überall im Ort. Nach § 3 Abs. 2 HundeG muss dein Hund an eine Leine, mit der du ihn jederzeit sicher halten kannst:

  • in Fußgängerzonen, Einkaufsstraßen und an Orten mit ähnlich viel Publikum
  • bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen
  • in öffentlich zugänglichen, begrenzten Parks und Grünanlagen, außer im Hundeauslaufgebiet
  • in Mehrfamilienhäusern samt Grundstück, außer in der eigenen Wohnung
  • in öffentlichen Gebäuden, Bussen und Bahnen
  • in Sportanlagen, auf Zelt- und Campingplätzen, Friedhöfen, Märkten und Messen

Ganz verboten sind Hunde unter anderem in Kirchen, Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Kinos, Badeanstalten, an Badestellen, auf Spielplätzen und Liegewiesen (§ 3 Abs. 3 HundeG). Eine Rasseliste gibt es nicht. Gefährlich ist ein Hund erst, wenn die Behörde das nach einem Vorfall feststellt (§ 7 HundeG). Dann gelten eine Leine von höchstens zwei Metern und ein Maulkorb (§ 14 Abs. 3 und 4 HundeG).

Gemeinden und Kreise

Gemeinden und Ordnungsbehörden dürfen weitergehende Regeln per Verordnung erlassen (§ 19 Abs. 2 HundeG). Andere Vorschriften mit strengeren Leinenpflichten bleiben ausdrücklich bestehen (§ 3 Abs. 4 HundeG). In Naturschutzgebieten, die vor dem 16.06.1993 ausgewiesen wurden, dürfen Hunde laut Gesetz nur angeleint mitgeführt werden, bis eine neue Verordnung etwas anderes regelt (§ 60 Nr. 7 LNatSchG). Typisch sind Leinenpflichten für ganze Ortsteile, Kurparks oder die Promenade und die Einteilung des Strands in Bade- und Hundestrand. Für Naturschutzgebiete gilt die jeweilige Verordnung. Frag bei der Gemeinde oder Tourist-Information nach und achte auf Schilder.

Bußgeld

Wer seinen Hund im Wald unangeleint laufen lässt, riskiert bis zu 10.000 Euro (§ 38 Abs. 2 Nr. 3 c, Abs. 5 Nr. 2 LWaldG). Verstöße gegen die Leinenpflicht und die Mitnahmeverbote im Hundegesetz können ebenfalls bis zu 10.000 Euro kosten (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 und 4, Abs. 2 HundeG). Das gilt auch für einen Hund am belebten Badestrand vom 1. April bis 31. Oktober (§ 57 Abs. 2 Nr. 17, Abs. 5 LNatSchG). Das sind Obergrenzen, keine festen Sätze.

Wo dein Hund frei laufen darf

Frei laufen darf dein Hund in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten, die das Hundegesetz selbst von der Parkleine ausnimmt (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 HundeG). Laut Umweltministerium gibt es außerdem über ein Dutzend eingezäunte Hundewälder im Land. Außerhalb von Wald, Deich, Nationalpark, Schutzgebiet und den Orten aus dem Hundegesetz verbietet das Land den Freilauf nicht, du musst deinen Hund aber jederzeit unter Kontrolle haben (§ 3 Abs. 1 HundeG). Jagt er Wild, darf der Jäger ihn als wildernden Hund töten (§ 21 LJagdG), und Wiesen und Äcker selbst sind zum Betreten nicht freigegeben.

Im Urlaub in Schleswig-Holstein

An der Nordsee, auf Sylt und in St. Peter-Ording liegt vor der Küste der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Dort ist es nach § 5 NPG verboten, Hunde unangeleint laufen zu lassen, und auf dem Deich gilt die kurze Leine (§ 70 LWG). An der Ostsee und auf Fehmarn greift vor allem das Strandverbot vom 1. April bis 31. Oktober, dafür weisen viele Gemeinden eigene Hundestrände aus. Welche das sind, steht in unseren Ratgebern Hundestrände Nordsee und Hundestrände Ostsee. Einen Überblick über Unterkünfte im Land findest du unter Urlaub mit Hund in Schleswig-Holstein.

Häufige Fragen

Gibt es in Schleswig-Holstein eine Brut- und Setzzeit mit Leinenpflicht?

Eine landesweite gesetzliche Frist für Feld und Wiese gibt es nicht. Im Wald, auf Deichen und im Nationalpark gilt die Leine aber das ganze Jahr, und vom 1. April bis 31. Oktober sind Hunde an belebten Badestränden verboten.

Darf mein Hund im Wald ohne Leine laufen?

Nein. Im Wald sind Hunde nur angeleint und nur auf Waldwegen erlaubt. Das gilt ganzjährig. Ausgenommen sind Dienst-, Rettungs-, Blindenführ-, Behindertenbegleit- und Jagdhunde im Einsatz und in der Ausbildung, frei laufen darf dein Hund sonst nur in eingezäunten Hundewäldern.

Muss mein Hund auf dem Deich an die Leine?

Ja, auf Deichen nur an kurzer Leine, und zwar das ganze Jahr (§ 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 LWG).

Wie lang darf die Leine sein?

Für normale Hunde nennt das Gesetz keine Länge, die Leine muss dir aber jederzeit sicheres Einwirken erlauben. Auf dem Deich verlangt das Gesetz eine kurze Leine, für gefährliche Hunde höchstens zwei Meter.

Darf mein Hund an den Strand?

Vom 1. April bis 31. Oktober nicht an Abschnitte mit regem Badebetrieb, außer die Gemeinde erlaubt es. Außerhalb dieser Zeit und an ausgewiesenen Hundestränden ist das in der Regel möglich. An offiziellen Badestellen verbietet das Hundegesetz Hunde aber ohne Zeitgrenze (§ 3 Abs. 3 HundeG), achte deshalb auf die Schilder. Liegt der Strand im Nationalpark, bleibt die Leine Pflicht.

Gilt auf Sylt Leinenpflicht?

Vor der Küste von Sylt liegt der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, dort ist es verboten, Hunde unangeleint laufen zu lassen (§ 5 NPG). Auf dem Deich gilt die kurze Leine. Vom 1. April bis 31. Oktober dürfen Hunde außerdem nicht an Strandabschnitte mit regem Badebetrieb, wenn die Gemeinde nichts anderes erlaubt.

Was kostet ein Verstoß?

Im Wald, am Badestrand und bei Verstößen gegen das Hundegesetz jeweils bis zu 10.000 Euro. Den genauen Betrag legt die Behörde im Einzelfall fest.

Gilt das Hundegesetz auch für Urlauber?

Die Leinenpflichten und Mitnahmeverbote in § 3 HundeG gelten für jeden, der einen Hund in Schleswig-Holstein führt. Ausnahmen gibt es nur für Dienst-, Rettungs-, Katastrophenschutz-, Blindenführ-, Behindertenbegleit-, Assistenz-, Therapie-, Herden- und Jagdhunde im Einsatz oder in der Ausbildung (§ 18 HundeG). Pflicht für alle ist außerdem ein Halsband mit Kennzeichnung, über die man dich als Halter findet (§ 3 Abs. 5 HundeG).

Einen Vergleich mit den anderen Ländern findest du in der Übersicht Leinenpflicht für Hunde, Tourentipps im Ratgeber Wandern mit Hund.

Stand und Quelle: 29.09.2026, Landeswaldgesetz, Hundegesetz, Landesnaturschutzgesetz, Landeswassergesetz und Nationalparkgesetz Schleswig-Holstein. Das ist keine Rechtsberatung, maßgeblich sind die Regeln der Gemeinde vor Ort.

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Über den Autor
Daniel Werner

Daniel ist Gründer von Urlaub mit Tieren und betreibt selbst zwei tierfreundliche Ferienunterkünfte bei Würzburg, das Ferienhaus „zum Goldschmied" und die Ferienwohnung „Heimatgefühl". Er schreibt hier aus echter Gastgeber-Erfahrung: von der Napfstation bis zum eingezäunten Garten.

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